Mietverwaltung

Die Mietverwaltung beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Überwachen sowie korrektes Verbuchung der Mietzahlungen
  • Anlage und Führung von Mieterakten
  • Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung nach vorgegebenen Verteilerschlüssel
  • Erstellung einer Hausordnung mit Sorgfaltspflicht auf Durchführung
  • Mahnwesen bei Zahlungsrückständen von Mietern-Kündigen von Mietern
  • Abschluss von neuen Mietverträgen
  • Durchführung von Wohnungsübergaben im Zuge von Mieterwechseln
  • Rechnungsüberprüfung
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs mit dem Melden der Gesamtheizkosten an das von der/die Eigentümer/n beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten in die Einzel-/Jahresabrechnung
  • Überprüfung von Verträgen für Gas/Strom/Versicherungen-Vorschlagsunterbreitung an den/die Eigentümer/n zwecks besserer Vertragsbedingungen
  • Vertragswechsel an Firmen-Korrespondenz mit Behörden, Institutionen, Handwerkern und Dritten
  • Überwachung ordnungsgemäßen Betriebs der technischen Anlagen wie Heizung und Warmwasseraufbereitung
  • Vergebung von Wartungsaufträgen an Firmen
  • regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung von technischen Mängeln und die Organisation der Mängelbeseitigung
  • Feststellung von Instandhaltungsbedarf mit anschließender Maßnahmenplanung
  • Kontrolle der Dienstleistungsfirmen
  • Erstellen eines Müll-, Hausreinigungsplans