Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus
- dem Wohnungseigentumsgesetz
- der jeweiligen Gemeinschaftsordnung
- dem Vertrag zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter auf die Besonderheiten des Objektes sowie der Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst
Im Allgemeinen gehören zu der WEG Verwaltung folgende Aufgaben:
- Gelder der Eigentümer vom eigenen Vermögen und vom Vermögen Dritter (z. B. vom Vermögen anderer von ihr verwalteter Eigentümer) getrennt zu halten
- Anlegen von Bankkonten auf den Namen der Eigentümer
- Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
- sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Kosten der Eigentümer
- Verträge wie z. B. Werk-, Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträge im Namen der Eigentümer abzuschließen und zu kündigen-einseitige Willenserklärungen, wie z. B. Abmahnungen und Kündigungserklärungen im Namen der Eigentümer abzugeben
- Die Verwalterin erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmenund Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung nach vorgegebenem Verteilerschlüssel
- Instandhaltungsrücklage
- Erstellung einer Hausordnung
- Betreuung und Überwachung der von den Eigentümern geschlossenen Verträgen
- Kontrolle der Rechnungen
- Kaufmännische Buchführung
- Abwicklung von Schadensfällen
- Technische Kontrollen am Eigentümereigentum
- Durchführung einer Eigentümerversammlung
- Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
- Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Führung der Beschlusssammlung
- Überwachung der Eichzeiten für die Wasser und Wärmezähler
- Erteilung des Auftrages an Dritte zur Überwachung der Wartung der Rauchmelder
- Überwachung der Prüftermine für Legionellenuntersuchungen