Die Mietverwaltung beinhaltet folgende Aufgaben:
- Überwachen sowie korrektes Verbuchung der Mietzahlungen
- Anlage und Führung von Mieterakten
- Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung nach vorgegebenen Verteilerschlüssel
- Erstellung einer Hausordnung mit Sorgfaltspflicht auf Durchführung
- Mahnwesen bei Zahlungsrückständen von Mietern-Kündigen von Mietern
- Abschluss von neuen Mietverträgen
- Durchführung von Wohnungsübergaben im Zuge von Mieterwechseln
- Rechnungsüberprüfung
- Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs mit dem Melden der Gesamtheizkosten an das von der/die Eigentümer/n beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten in die Einzel-/Jahresabrechnung
- Überprüfung von Verträgen für Gas/Strom/Versicherungen-Vorschlagsunterbreitung an den/die Eigentümer/n zwecks besserer Vertragsbedingungen
- Vertragswechsel an Firmen-Korrespondenz mit Behörden, Institutionen, Handwerkern und Dritten
- Überwachung ordnungsgemäßen Betriebs der technischen Anlagen wie Heizung und Warmwasseraufbereitung
- Vergebung von Wartungsaufträgen an Firmen
- regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung von technischen Mängeln und die Organisation der Mängelbeseitigung
- Feststellung von Instandhaltungsbedarf mit anschließender Maßnahmenplanung
- Kontrolle der Dienstleistungsfirmen
- Erstellen eines Müll-, Hausreinigungsplans