WEG-Verwaltung

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus

  •  dem Wohnungseigentumsgesetz
  •  der jeweiligen Gemeinschaftsordnung
  •  dem Vertrag zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter auf die Besonderheiten des Objektes sowie der Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst

Im Allgemeinen gehören zu der WEG Verwaltung folgende Aufgaben:

  • Gelder der Eigentümer vom eigenen Vermögen und vom Vermögen Dritter (z. B. vom Vermögen anderer von ihr verwalteter Eigentümer) getrennt zu halten
  • Anlegen von Bankkonten auf den Namen der Eigentümer
  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
  • sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Kosten der Eigentümer
  • Verträge wie z. B. Werk-, Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträge im Namen der Eigentümer abzuschließen und zu kündigen-einseitige Willenserklärungen, wie z. B. Abmahnungen und Kündigungserklärungen im Namen der Eigentümer abzugeben
  • Die Verwalterin erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmenund Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung nach vorgegebenem Verteilerschlüssel
  • Instandhaltungsrücklage
  • Erstellung einer Hausordnung
  • Betreuung und Überwachung der von den Eigentümern geschlossenen Verträgen
  • Kontrolle der Rechnungen
  • Kaufmännische Buchführung
  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Technische Kontrollen am Eigentümereigentum
  • Durchführung einer Eigentümerversammlung
  • Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Überwachung der Eichzeiten für die Wasser und Wärmezähler
  • Erteilung des Auftrages an Dritte zur Überwachung der Wartung der Rauchmelder
  • Überwachung der Prüftermine für Legionellenuntersuchungen